Was bleibt, wenn ich gehe? Diese Frage stellen sich viele Menschen und kommen oft zu der Erkenntnis, dass sie - neben der Berücksichtigung ihrer Liebsten - etwas Bleibendes schaffen möchten. Etwas Gutes tun. Weiter helfen. Jeder hat es selbst in der Hand - mit der Verfassung eines Testaments.
Wenn auch Sie eine Testamentsspende für Nepra e.V. in Erwägung ziehen, wissen wir, welches große Vertrauen Sie uns schenken und möchten Ihnen dafür herzlich danken. Dabei kommt es nicht auf die Höhe des Nachlasses an - auch mit geringen Mitteln können wir in Nepal viel bewirken und nachhaltig helfen. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit - Ihre Testamentsspende fließt also ungeschmälert in unsere Arbeit.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Nepra e.V. zu berücksichtigen:
Nepra e.V. als (Mit-) Erbe
Sie setzen Nepra e.V. als Miterben oder Erben in Ihrem Testament ein. In diesem Fall übernehmen wir alle Rechte und Pflichten und kümmern uns darum, dass Ihr Testament in Ihrem Sinne vollzogen wird.
Vermächtnis bestimmter Vermögenswerte
Mit einem Vermächtnis innerhalb Ihres Testaments können Sie uns bestimmte Vermögenswerte überlassen, wie bspw. Barvermögen, Immobilien, Wertpapiere oder Sachgegenstände.
Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten:
Michaela Blees | 06173 3274570 | michaela.blees@nepra.de